Personaldokumente
Gültigkeit der Personaldokumente
Hinweise zur Gültigkeit Ihrer Personaldokumente
Sehr geehrte Einwohner,
achten Sie bitte auf die Gültigkeit ihrer Personalausweise, denn Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis (oder Reisepass)zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Der Ausweis ist ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Um Ordnungswidrig- keiten zu umgehen, überprüfen Sie Ihre Dokumente und beantragen Sie gegebenenfalls einen Ausweis.
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Gebühr beträgt 28,80 €. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, ist die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre, die Gebühr beträgt 22,80 €. Die Gebühren sind bei der Beantragung zu bezahlen!
Gratulationen zu Ehejubiläen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ein Ehejubiläum, wie die Goldene, Diamantene, Eiserne, Gnadenhochzeit oder gar die Kronjuwelenhochzeit sind besondere Jubiläen zu denen wir gern persönlich und im Helmetalkurier gratulieren.
Voraussetzung für die Gratulationen ist jedoch die Information über das Ereignis.Leider sind uns nicht alle Eheschließungsdaten bekannt, sodass wir auf Ihre, die Mithilfe der Angehörigen, angewiesen sind. Nur wenn uns das Jubiläum bekannt ist, können wir die Jubilare entsprechend beglückwünschen und ehren.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, ca. 8 Wochen, vor dem Jubiläum.
gez. Jochman
Einwohnermeldeamt