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Zusätzliche Altersversorgung

Angehörige der Einsatzabteilung in den FFw erhalten eine zusätzliche Altersversorgung

1/7/10

Am 01.01.2010 ist die Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO) in Kraft getreten.

Diese Verordnung wurde erlassen, um den vielen Kameraden und Kameradinnen für ihre Dienste zum Wohle der Bürger und ihres Eigentums zu danken.

Es soll aber auch ein Anreiz für alle Menschen sein, darüber nachzudenken, in die FFw einzutreten und in den Einsatzabteilungen Dienst zu tun.

Das wäre ein wichtiger Schritt, die Einsatzbereitschaft unserer bestehenden Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

§ 14 a

Zusätzliche Altersversorgung

Die kommunalen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und das Land richten für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren bei dem Kommunalen Versorgungsverband Thüringen eine zusätzliche individuelle Altersversorgung ein.


Diese wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren ausgestaltet. Das Land und die kommunalen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 zahlen hierfür einen monatlichen Beitrag in gleicher Höhe.


Die zusätzliche Altersversorgung wird nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder nach dem späteren Ausscheiden aus der Einsatzabteilung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 monatlich an den Feuerwehrangehörigen oder dessen Hinterbliebene gezahlt.

Soweit die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat, kann der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr oder dessen Hinterbliebene das angesparte Kapital nebst Zinsen auch als einmalige Zahlung zum Rentenbeginn nach Satz 4 erhalten.

Alle jungen oder auch älteren Mitbürger, bei denen wir das Interesse geweckt haben, können sich jederzeit bei uns, den Wehrleitern oder dem Ortsbrandmeister ganz unverbindlich beraten lassen.

 

 

Weidt

Bürgermeister