Thüringer Meldegesetz
Wichtige Hinweise zum Thüringer Meldegesetz
Wichtige Hinweise des Einwohnermeldeamtes zum Thüringer Meldegesetz
Sehr geehrte Bürgerinnenund Bürger,
nach dem Thüringer Meldegesetz § 33 Abs. 4 hat jeder Bürger die Möglichkeit, in den u. g. Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und zu unterschreiben.
- Der ausgefüllte Vordruck kann an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Werther übersandt bzw. dort abgegeben werden.
- Widersprüche, die bereits geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit.
gez. Jochmann
Einwohnermeldeamt